Erwägen Sie eine Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei? Suchen Sie nicht weiter! Unser erfahrenes Team informiert unsere Kunden über das türkische Gesellschaftsgründungsrecht. Wir sind bereit, Sie während des gesamten Prozesses zu unterstützen, um einen reibungslosen und gesetzeskonformen Eintritt in den türkischen Markt zu gewährleisten.
Inhaltsübersicht
Die Anwaltskanzlei Legalixa ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Navigation durch die Komplexität der türkischen Unternehmensgründung. Wir führen Sie durch die Schritte, Gesetze und Vorschriften, die mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft, eines Verbindungsbüros oder einer Niederlassung in der Türkei verbunden sind.
Das türkische Gesellschaftsgründungsrecht verstehen
Erschließen Sie grenzenlose Wachstumschancen in der Türkei mit unserem kompetenten Team von Anwälten für türkische Unternehmensgründung bei Legalixa Law Firm. Unsere umfassenden Dienstleistungen umfassen nicht nur die Gründung Ihres Unternehmens, sondern auch fachkundige Beratung zur Steueroptimierung, Einhaltung der lokalen Vorschriften und strategische Rechtsberatung zur Wahrung Ihrer Interessen
Arten von Unternehmensgründungen in der Türkei
Bevor Sie in den Gründungsprozess eintauchen, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Unternehmen in der Türkei zu verstehen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Sirket)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in der Türkei und zeichnet sich durch ihre beschränkte Haftung aus. Sie erfordert mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, der auch ein Ausländer sein kann. Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 10.000 Türkische Lira. Unser türkisches Rechtsteam für Gesellschaftsgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung führen.
Aktiengesellschaft (Anonim Sirket)
Eine Aktiengesellschaft ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Aktien an die Öffentlichkeit vertreibt. Sie benötigt mindestens fünf Aktionäre und einen Vorstand. Das Mindestaktienkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Türkische Lira. Unser Team von türkischen Firmengründungsanwälten wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Aktiengesellschaften führen.
Liaison-Büro
Ein Verbindungsbüro ist eine Repräsentanz, die Marktforschung, Werbeaktivitäten und Kommunikation für die Muttergesellschaft erleichtert. Es kann keine kommerziellen Aktivitäten in der Türkei durchführen und unterliegt der Berichtspflicht. Unser türkisches Rechtsteam für Gesellschaftsgründungen wird Sie durch die besonderen Anforderungen der Gründung eines Verbindungsbüros führen.
Zweigstelle
Eine Zweigniederlassung ist eine Zweigstelle der Muttergesellschaft, die in der Türkei gewerbliche Tätigkeiten ausüben darf. Sie unterliegt den türkischen Steuern und Vorschriften. Unser türkisches Rechtsteam für Unternehmensgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen für die Gründung einer Zweigniederlassung führen.
Freizonengesellschaft
Unser erfahrenes türkisches Rechtsteam für Firmengründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für Firmengründungen in Freizonen führen und einen reibungslosen Gründungsprozess gewährleisten. Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem globalen Markt und nutzen Sie die unvergleichlichen Möglichkeiten in den türkischen Freizonen.
Schritte zur Niederlassung: Gesetze und Verordnungen
- Auswahl eines Firmennamens: Die Wahl eines geeigneten und einzigartigen Firmennamens ist der erste Schritt. Der Name muss auf Verfügbarkeit und Übereinstimmung mit den türkischen Namensregeln geprüft werden.
- Gesellschaftsvertrag: Die Ausarbeitung der Satzung ist ein entscheidender Schritt bei der Festlegung des rechtlichen Rahmens des Unternehmens. In diesem Dokument werden die Struktur, die Aktivitäten und die Regeln für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens dargelegt.
- Notarielle Beglaubigung und Registrierung: Die Satzung und andere erforderliche Dokumente müssen notariell beglaubigt und beim Handelsregisteramt zur Registrierung eingereicht werden.
- Erhalt einer Steueridentifikationsnummer: Das Unternehmen muss eine Steueridentifikationsnummer von der örtlichen Steuerbehörde erhalten.
- Eröffnung eines Bankkontos: Das Stammkapital des Unternehmens muss auf ein Bankkonto in der Türkei eingezahlt werden.
- Einholung notwendiger Genehmigungen: Für bestimmte Geschäftstätigkeiten sind unter Umständen spezielle Genehmigungen oder Lizenzen der zuständigen Behörden erforderlich.
Dauer und Verfahren:
Die Dauer des Unternehmensgründungsverfahrens in der Türkei hängt von der Art des Unternehmens und der Vollständigkeit des Antrags ab. Im Durchschnitt dauert es etwa zwei bis sechs Wochen, bis der gesamte Prozess abgeschlossen ist.
Kosten und Anwaltsleistungen
Die Kosten, die mit der Gründung einer türkischen Gesellschaft verbunden sind, umfassen staatliche Gebühren, Notargebühren und Anwaltskosten. Unser engagiertes Team von Anwälten für türkische Gesellschaftsgründungen bei der Anwaltskanzlei Legalixa wird Ihnen eine transparente Aufschlüsselung der Kosten zur Verfügung stellen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die Ihren finanziellen Anforderungen entsprechen.
Kontaktieren Sie uns für türkisches Gesellschaftsgründungsrecht
Die Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei kann angesichts der strategischen Lage, der wachsenden Wirtschaft und des unternehmensfreundlichen Umfelds ein lukratives Unterfangen sein. Allerdings kann es ohne professionelle Hilfe schwierig sein, sich in der komplexen Rechtslandschaft der türkischen Unternehmensgründung zurechtzufinden.
Unser erfahrenes Team für türkisches Gesellschaftsrecht ist bestrebt, Ihnen individuelle, effiziente und kostengünstige Lösungen zu bieten, damit Sie Ihr Unternehmen in der Türkei erfolgreich gründen können.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um diese spannende Reise der Expansion und des Wachstums auf dem dynamischen türkischen Markt anzutreten!