Wie man in der Türkei ein Unternehmen gründet: Arten, Verfahren und Anforderungen

Die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei bietet internationalen Investoren lukrative Möglichkeiten, erfordert jedoch gründliche Kenntnisse der örtlichen Rechtslage. Bei der Anwaltskanzlei Legalixa bemühen wir uns, die Komplexität des Unternehmensregistrierungsprozesses zu vereinfachen und bieten fachkundige rechtliche Beratung und Unterstützung.

Ganz gleich, ob Sie eine LLC oder eine JSC gründen oder eine Zweigstelle oder ein Verbindungsbüro einrichten möchten, unser Team steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.

Inhaltsübersicht

Mit der Anwaltskanzlei Legalixa an Ihrer Seite werden Sie nicht nur problemlos durch die Komplexität der Unternehmensgründung navigieren, sondern Sie erhalten auch fortlaufende rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren.

Schritte zur Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

Beginnen Sie Ihre Erfolgsgeschichte in der Türkei noch heute und erleben Sie, wie Ihr Unternehmen in dieser dynamischen und pulsierenden Wirtschaft floriert. Die Anwaltskanzlei Legalixa erklärt Ihnen, wie Sie in der Türkei ein Unternehmen gründen können, und geht dabei auf verschiedene Unternehmensformen, Verfahren und wesentliche Anforderungen ein.

Ein Unternehmen in der Türkei eröffnen

Die Unternehmensformen in der Türkei verstehen:

Bevor Sie mit der Unternehmensregistrierung beginnen, ist es wichtig, die richtige Gesellschaftsform zu wählen, die Ihren geschäftlichen Anforderungen am besten entspricht. In der Türkei gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Dies ist die gängigste Gesellschaftsform in der Türkei, die ihren Gesellschaftern einen begrenzten Haftungsschutz bietet. Sie erfordert ein Mindeststammkapital, und die Haftung jedes Gesellschafters ist auf seine Kapitaleinlage beschränkt.

Joint Stock Company (JSC): Eine JSC eignet sich für größere Unternehmen, die Kapital über den Aktienmarkt aufnehmen wollen. Sie erfordert im Vergleich zu einer GmbH ein höheres Mindestaktienkapital und unterliegt strengeren Vorschriften.

Zweigniederlassung: Wenn Sie bereits ein ausländisches Unternehmen haben und eine Präsenz in der Türkei aufbauen möchten, kann eine Zweigniederlassung eine geeignete Option sein. Beachten Sie jedoch, dass sie keine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person darstellt.

Verbindungsbüro: Ein Verbindungsbüro wird für nichtkommerzielle Aktivitäten wie Marktforschung, Werbung und Kommunikation eingerichtet. Kommerzielle Tätigkeiten sind verboten.

Freihandelszonen-Unternehmen: Eine türkische Freihandelszone ist ein speziell konzipierter Produktionsstandort, der darauf abzielt, die exportorientierten Investitionen und die Produktion in der Türkei zu steigern und den Eintritt von ausländischem Kapital und ausländischer Technologie in die Türkei zu beschleunigen. In der Türkei gibt es 20 Freihandelszonen, und ihr jährliches Handelsvolumen nimmt rasch zu.

Verfahren für die Unternehmensregistrierung:

Sobald Sie sich für eine Unternehmensform entschieden haben, umfasst das Registrierungsverfahren mehrere Schritte:

Auswahl eines Firmennamens: Wählen Sie einen einzigartigen und geeigneten Namen für Ihr Unternehmen, der den türkischen Namensvorschriften entspricht.

Erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (TIN): Bevor Sie mit der Registrierung fortfahren, müssen alle Aktionäre und Geschäftsführer eine TIN vom örtlichen Finanzamt erhalten.

Erforderliche Dokumente vorbereiten: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, z. B. Passkopien, Adressnachweis, Gesellschaftsvertrag und ein notariell beglaubigtes Unterschriftenblatt.

Beantragen Sie die Eintragung des Unternehmens: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Handelsregisteramt der Provinz ein, in der das Unternehmen seinen Sitz haben wird.

Arbeitserlaubnis einholen: Nichttürkische Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in der Türkei zu arbeiten.

Grundlegende Anforderungen für die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

Um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Mindeststammkapital: Die Höhe des erforderlichen Mindeststammkapitals variiert je nach Gesellschaftsform. Für eine LLC beispielsweise ist in der Regel ein Mindeststammkapital von TRY 10.000 erforderlich.

Aktionäre und Direktoren: Eine GmbH muss mindestens einen Anteilseigner und einen Geschäftsführer haben, während für eine Aktiengesellschaft mindestens fünf Anteilseigner erforderlich sind.

Gesetzlicher Vertreter: Wenn die Aktionäre nicht in der Türkei ansässig sind, muss das Unternehmen einen gesetzlichen Vertreter ernennen, der in der Türkei ansässig ist.

Physische Adresse: Das Unternehmen muss eine physische Adresse in der Türkei haben, wo offizielle Dokumente zugestellt werden können.

Zusammenfassung der Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

Die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei erfordert eine sorgfältige Auswahl des Unternehmenstyps, die Einhaltung der Registrierungsverfahren und die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen. Die Zusammenarbeit mit einer zuverlässigen Anwaltskanzlei wie Legalixa Law Firm kann während des gesamten Prozesses unschätzbare Unterstützung bieten und die Einhaltung der türkischen Gesetze und Vorschriften gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns, um ein Unternehmen in der Türkei zu eröffnen

Mit der Anwaltskanzlei Legalixa an Ihrer Seite wird der Prozess der Unternehmensgründung in der Türkei zu einer nahtlosen und lohnenden Erfahrung. Unser Team aus erfahrenen Anwälten für Unternehmensgründung vereinfacht nicht nur komplexe rechtliche Verfahren, sondern gewährleistet auch die Einhaltung des türkischen Handelsgesetzbuchs und spart Ihnen Zeit und Mühe.

Beginnen Sie Ihre Reise zu einer florierenden Geschäftspräsenz in der Türkei noch heute. Kontaktieren Sie uns, um eine Welt voller Möglichkeiten zu erschließen!

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