Wie eröffnet man schnell ein Unternehmen in der Türkei?

Für aufstrebende Unternehmer, die die enormen Möglichkeiten des türkischen Marktes nutzen wollen, ist es wichtig, die Feinheiten der„Geschäftseröffnung in der Türkei“ zu verstehen. Durch die Wahl der idealen Unternehmensform, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) für Flexibilität oder eine Aktiengesellschaft (JSC) für Expansion, können Sie eine starke Grundlage für den Erfolg schaffen.

Inhaltsübersicht

Die optimierten Verfahren, von der Reservierung eines eindeutigen Firmennamens bis zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen, gewährleisten einen reibungslosen Gründungsprozess. Durch die Zusammenarbeit mit den erfahrenen Anwälten der Anwaltskanzlei Legalixa können Sie sich zudem problemlos durch die komplexen rechtlichen Gegebenheiten bewegen.

Wie eröffne ich schnell ein Unternehmen in der Türkei?

Unsere Anwälte für Unternehmensgründungen sind erfahren in der Gründung von Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros, Unternehmen in Freizonen, Management und Governance in Istanbul.

Maximieren Sie Ihre Rentabilität durch Einblicke in Steueroptimierung und -anreize, während Sie gleichzeitig die Einhaltung der Arbeitsgesetze für ein harmonisches Arbeitsumfeld sicherstellen. Mit der Anwaltskanzlei Legalixa an Ihrer Seite werden Sie nicht nur problemlos durch die Komplexität der Unternehmensgründung navigieren, sondern erhalten auch fortlaufende rechtliche Unterstützung zur Wahrung Ihrer Interessen.

Schritte zur Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

Beginnen Sie noch heute Ihre Erfolgsgeschichte in der Türkei und erleben Sie, wie Ihr Unternehmen in dieser dynamischen und pulsierenden Wirtschaft floriert. Die Anwaltskanzlei Legalixa erklärt Ihnen, wie Sie in der Türkei ein Unternehmen gründen können, und geht dabei auf verschiedene Unternehmensformen, Verfahren und wesentliche Anforderungen ein.

Schnell ein Unternehmen in der Türkei eröffnen

Die Unternehmensformen in der Türkei verstehen:

Bevor Sie mit der Unternehmensregistrierung beginnen, ist es wichtig, dass Sie die Unternehmensform wählen, die am besten zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passt. In der Türkei gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Dies ist die häufigste Gesellschaftsform in der Türkei, die ihren Gesellschaftern einen begrenzten Haftungsschutz bietet. Sie erfordert ein Mindeststammkapital, und die Haftung jedes Gesellschafters ist auf seine Kapitaleinlage beschränkt.

Joint Stock Company (JSC): Eine JSC eignet sich für größere Unternehmen, die Kapital über den Aktienmarkt aufnehmen wollen. Sie erfordert im Vergleich zu einer GmbH ein höheres Mindestaktienkapital und unterliegt strengeren Vorschriften.

Zweigniederlassung: Wenn Sie bereits ein ausländisches Unternehmen haben und eine Präsenz in der Türkei aufbauen möchten, kann eine Zweigniederlassung eine geeignete Option sein. Beachten Sie jedoch, dass sie keine von der Muttergesellschaft getrennte Rechtspersönlichkeit darstellt.

Verbindungsbüro: Ein Verbindungsbüro wird für nichtkommerzielle Aktivitäten wie Marktforschung, Werbung und Kommunikation eingerichtet. Kommerzielle Tätigkeiten sind ihm untersagt.

Freihandelszonen-Unternehmen: Eine türkische Freihandelszone ist ein speziell konzipierter Produktionsstandort, der darauf abzielt, die exportorientierten Investitionen und die Produktion in der Türkei zu steigern und den Eintritt von ausländischem Kapital und ausländischer Technologie in die Türkei zu beschleunigen. In der Türkei gibt es 20 Freihandelszonen, und ihr jährliches Handelsvolumen nimmt rasch zu.

Verfahren für die Unternehmensregistrierung:

Sobald Sie sich für eine Unternehmensform entschieden haben, umfasst das Registrierungsverfahren mehrere Schritte:

Auswahl eines Firmennamens: Wählen Sie einen einzigartigen und geeigneten Namen für Ihr Unternehmen, der den türkischen Namensvorschriften entspricht.

Erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (TIN): Bevor Sie mit der Registrierung fortfahren, müssen alle Aktionäre und Geschäftsführer eine TIN vom örtlichen Finanzamt erhalten.

Erforderliche Dokumente vorbereiten: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, z. B. Passkopien, Adressnachweis, Gesellschaftsvertrag und ein notariell beglaubigtes Unterschriftenblatt.

Beantragen Sie die Eintragung des Unternehmens: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Handelsregisteramt der Provinz ein, in der das Unternehmen seinen Sitz haben wird.

Arbeitserlaubnis einholen: Nichttürkische Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in der Türkei arbeiten zu können.

Grundlegende Anforderungen für die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

Um in der Türkei erfolgreich ein Unternehmen zu eröffnen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Mindeststammkapital: Die Höhe des erforderlichen Mindeststammkapitals variiert je nach Gesellschaftsform. Für eine LLC beispielsweise ist in der Regel ein Mindeststammkapital von TRY 50.000 erforderlich.

Aktionäre und Direktoren: Eine GmbH muss mindestens einen Anteilseigner und einen Geschäftsführer haben, während für eine AG mindestens fünf Anteilseigner erforderlich sind.

Gesetzlicher Vertreter: Wenn die Aktionäre nicht in der Türkei ansässig sind, muss das Unternehmen einen gesetzlichen Vertreter ernennen, der in der Türkei ansässig ist.

Physische Adresse: Das Unternehmen muss eine physische Adresse in der Türkei haben, wo offizielle Dokumente zugestellt werden können.

Zusammenfassung der Geschäftseröffnung in der Türkei

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei bietet ein großes Wachstums- und Expansionspotenzial, aber der Prozess erfordert eine sorgfältige Abwägung der Unternehmensformen, Verfahren und rechtlichen Anforderungen.

Durch die Wahl der geeigneten Unternehmensstruktur, die Einhaltung der notwendigen Verfahren und der rechtlichen Voraussetzungen können angehende Unternehmer den Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen in der Türkei legen.

Die Inanspruchnahme professioneller rechtlicher Unterstützung kann den Prozess ebenfalls vereinfachen und die Einhaltung der türkischen Gesetze und Vorschriften sicherstellen, was wiederum zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beiträgt.

Kontaktieren Sie uns, um ein Unternehmen in der Türkei zu eröffnen

Legalixa Law Firm ist eine lösungsorientierte Anwaltskanzlei, die ihre Mandanten befähigt, die vielfältigen und sich verändernden Anforderungen des heutigen globalen Marktes zu erfüllen. Seit 1992 helfen unsere Anwälte ihren Mandanten bei komplexen rechtlichen Herausforderungen und maximieren ihre Erfolgschancen.

Unsere Anwaltskanzlei ist heute eine der führenden Kanzleien für Unternehmensgründung in Istanbul, Türkei. Sie können uns über unsere Kontaktseite erreichen, um ein Unternehmen in der Türkei zu eröffnen.

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