Unsere türkischen Familienanwälte bieten Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten, einschließlich der Auflösung des ehelichen Vermögens in der Türkei. Wir vertreten Klienten in Fragen der Entschädigung, des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung, als Scheidungsanwalt und Mediator in Vermögensauseinandersetzungsprozessen und anderen Scheidungsfällen.
Inhaltsübersicht
Im Falle eines Scheidungsurteils des Familiengerichts gilt der Güterstand mit dem Datum der Klage als beendet. Mit anderen Worten, in diesem Fall werden die in der Ehegemeinschaft erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bewertet, und die eheliche Vermögensauseinandersetzung in der Türkei beginnt entsprechend der Situation zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens.
Für den Güterstand der Vermögensauseinandersetzung reicht es jedoch nicht aus, die Scheidung einzureichen. Im Falle der Auflösung des Güterstandes, die eingeleitet wurde, während das Scheidungsverfahren noch läuft, muss der Ausgang des Scheidungsverfahrens abgewartet werden.
Solange die Scheidungssache nicht abgeschlossen ist, kann über den Güterstand nicht entschieden werden. Denn im Falle der Fortführung der ehelichen Gemeinschaft entsteht der Pflichtteil nicht und die gesetzliche Voraussetzung für den Güterstand der Auseinandersetzung tritt nicht ein.
Bedingungen der Liquidation
Am Ende eines Scheidungsverfahrens stehen Fragen wie das Sorgerecht, die Entschädigung, die Unterhaltszahlungen und die Auflösung des ehelichen Vermögens im Vordergrund. Der Güterstand ist in der Zeit nach der Scheidung wichtig. Insbesondere der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand, und der häufig anzutreffende Güterstand der Gütertrennung sollten von den Ehegatten gut gelernt werden.
Wann beginnt die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens?
Die Auflösung des ehelichen Güterstandes infolge einer Scheidung, die so genannte Gütertrennung, ist in den Artikeln 202 ff. des türkischen Zivilgesetzbuches geregelt. Danach ist der gesetzliche Güterstand zwischen den Ehegatten der Güterstand der Teilhabe am erworbenen Vermögen. Wenn die Ehegatten keinen anderen Güterstand vereinbart haben, unterliegen sie diesem Güterstand von Gesetzes wegen.
In Artikel 203 des türkischen Zivilgesetzbuches heißt es, dass der Vertrag über den Güterstand vor oder nach der Eheschließung geschlossen werden kann, und es wurde eine Formvorschrift für die Gültigkeit dieses Vertrags festgelegt. Gemäß Artikel 205 des türkischen Zivilgesetzbuches muss der Vertrag über den Güterstand notariell beurkundet werden, damit er gültig ist.
Familienrechtliche Dienstleistungen in der Türkei
- Unstrittige Scheidungssache
- Auflösung des ehelichen Vermögens
- Umstrittene Scheidungssache
- Rechtsstreitigkeiten über die Verwertung des ehelichen Vermögens
- Unterhalts- und Ausgleichsverfahren
- Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren
- Sorgerechtsfälle
- Anpassung der Unterhaltszahlungen
- Einziehung von Unterhalts- und Ausgleichsforderungen
- Scheidung wegen Ehebruchs
- Auszug des gewalttätigen Ehepartners aus der Wohnung
Wenden Sie sich an uns für die Liquidation ehelichen Vermögens in der Türkei
Legalixa Law ist eine lösungsorientierte Anwaltskanzlei, die ihre Mandanten befähigt, den vielfältigen und sich ändernden Anforderungen des heutigen Familienrechts und der Scheidung gerecht zu werden. Unser türkisches Team von Familienanwälten bietet seit 1992 als Scheidungsanwalt und Mediator in der Türkei Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten an.
Unsere Kanzlei ist heute eine der führenden Familienrechts- und Scheidungsrechtskanzleien in Istanbul, Türkei. Sie können uns für die eheliche Vermögensauflösung in der Türkei über unsere Kontaktseite erreichen.