Die Anwälte der Anwaltskanzlei Legalixa sind darauf vorbereitet, Sie bei der Gründung eines Joint Ventures in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros, Freizonengesellschaften, Management und Governance in Istanbul.
Inhaltsübersicht
Wir führen Joint-Venture-Gründungen in der Türkei durch und bieten andere Unternehmensführungsdienste für ausländische Personen und Unternehmen an. In unserem Bürogebäude befindet sich eine Zollagentur, deren Dienste viele unserer Kunden für den Transithandel in verschiedene Länder in Anspruch nehmen. Wir bieten auch Firmenadressen für ausländische Unternehmen an und unsere Preise sind sehr moderat.
Wir können ein Joint Venture innerhalb von 1 Woche gründen
Wir können Ihr Joint Venture innerhalb einer Woche gründen. Wir haben mehr als 260 Unternehmen für unsere ausländischen Kunden aus Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, Großbritannien, Marokko, dem Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, den USA, Malaysia, dem Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, dem Irak und Kuwait gegründet.
Joint-Venture-Gründung in der Türkei
Unsere Anwälte in Istanbul sind bereit, Sie bei der Gründung eines Joint Ventures in den türkischen Freizonen zu unterstützen. Joint Ventures werden in allen Branchen immer häufiger eingesetzt, da Unternehmen mit komplementären Geschäftsbereichen versuchen, zusammenzuarbeiten, um neue Projekte zu entwickeln, gemeinsame Finanzierungen anzustreben, den Vertrieb zu erweitern oder andere strategische Geschäftsziele in der Türkei und weltweit zu verwirklichen.
Legalixa Law verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Joint Ventures in verschiedenen Branchen und Praktiken. Wir arbeiten mit unseren Mandanten in allen Phasen der Gründung und Verwaltung von Joint Ventures. Unsere Anwälte für Joint Ventures konzentrieren sich auf bestimmte Branchen:
Energie-Joint-Ventures
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung von Joint Ventures in der Energiebranche. Wir haben börsennotierte Energieunternehmen, große Private-Equity-Fonds, öffentliche und private Institutionen, ausländische Investoren, Universitätsstiftungen und eine Vielzahl von steuerpflichtigen und steuerbefreiten Investoren bei ihren Energieinvestitionen und Joint Ventures vertreten.
Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Managementteams bei Verhandlungen mit Private-Equity-Fonds-Investoren. Unsere Praxisgruppe hat ein Team von Anwälten und Rechtsexperten mit unterschiedlichen, aber sich ergänzenden Erfahrungen zusammengestellt, so dass wir in allen Angelegenheiten, die unsere Kunden aus dem Energiesektor und deren Unternehmen betreffen, Unterstützung bieten können.
Unsere Anwälte verfügen über Kenntnisse in den Bereichen Öl und Gas, Strom, saubere Energie, Unternehmenswertpapiere, Fusionen und Übernahmen, Partnerschaften, Steuern, Internationales, Risikokapital, Beschäftigung, Umwelt, Finanzen und Rechtsstreitigkeiten, die die Energiebranche betreffen.
Dieser multidisziplinäre Ansatz ermöglicht unseren Mandanten einen effizienten Zugang zu Anwälten, die über die nötige Erfahrung verfügen, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und bildet gleichzeitig ein Team von Fachleuten, das besonders geeignet ist, die Kreativität und Flexibilität zu bieten, die notwendig sind, um diese Mandanten durch die sich schnell entwickelnde rechtliche und regulatorische Landschaft zu führen.
Eröffnung eines Bankkontos für Ihr Joint Venture
Heutzutage gibt es eine große Nachfrage nach Bankkonten, die von Unternehmen in der Türkei eröffnet werden. Wir können Ihnen bei der Eröffnung eines Firmenkontos behilflich sein.
Für das Firmenbankkonto benötigen wir die folgenden Dokumente:
- Türkische Steuernummer für das Verbindungsbüro.
- Vollmacht des Direktors.
- Stempel des Verbindungsbüros.
Wenden Sie sich an uns für eine Joint-Venture-Gründung in der Türkei
Die Anwälte der Anwaltskanzlei Legalixa sind bereit, Ihnen bei der Gründung einer Zweigniederlassung in der Türkei zu helfen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen sind erfahren in der Gründung, Verwaltung und Führung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen in Istanbul.
Unsere Kanzlei ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Gesellschaftsgründungen in Istanbul, Türkei. Sie können uns für eine Joint-Venture-Gründung in der Türkei über unsere Kontaktseite erreichen.