Die Anwälte der Anwaltskanzlei Legalixa sind bereit, Sie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros, Freizonengesellschaften, Management und Governance in Istanbul.
Inhaltsübersicht
Wir führen Unternehmensgründungen in der Türkei durch und bieten andere Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für ausländische Personen und Unternehmen an. Wir haben Kunden aus den baltischen Ländern und Russland bei der Gründung ihrer Unternehmen und ihrer raschen Migration in die Türkei unterstützt. Wir haben mehrere Unternehmen für unsere russischen Kunden gegründet und kennen ihre Bedürfnisse im Zusammenhang mit den neuen Sanktionen sehr gut.
Wir haben eine Zollagentur in unserem Bürogebäude, und viele unserer Kunden nutzen deren Dienste für den Transithandel mit Russland und anderen Ländern. Wir bieten auch Firmenadressendienste für ausländische Unternehmen an und unsere Preise sind sehr moderat.
Wenn die Partner in der Türkei sind, können wir sie in 2-3 Tagen gründen
Wir können die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft in der Türkei in 2-3 Tagen abschließen, wenn Sie sich in der Türkei befinden. Der Gründungsprozess wird schneller sein und weniger kosten.
Wenn die Partner nicht in der Türkei sind, können wir sie aus der Ferne gründen
Wir können Ihre Aktiengesellschaft in der Türkei auch aus der Ferne gründen, wenn Sie sich in der Türkei aufhalten, allerdings dauert der Gründungsprozess länger und kostet mehr.
Darüber hinaus haben wir mehr als 260 Unternehmen für unsere ausländischen Kunden gegründet, darunter in Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, dem Vereinigten Königreich, Marokko, dem Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, den USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait.
Schritte zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei?
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch ist für eine Aktiengesellschaft mindestens ein Gesellschafter erforderlich, bei dem es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann. Der/die Gesellschafter können sowohl türkische als auch ausländische sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn problemlos aus der Türkei transferieren.
Das erforderliche Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000. -TL (Türkische Lira). 25 % des Gesellschaftskapitals sind im Voraus zu zahlen, der Rest in zwei Jahren und bis zu drei Raten.
Eine Aktiengesellschaft ist vorteilhafter als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Bezug auf Steuern, Übertragung von Anteilen und Haftung für öffentliche Schulden erscheinen Aktiengesellschaften attraktiver als Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Für die Gründung ist mindestens ein Partner erforderlich, der eine juristische oder eine natürliche Person sein kann. Der/die Partner können sowohl türkische als auch ausländische Partner sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn problemlos aus der Türkei transferieren. Das erforderliche Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000. -TL (Türkische Lira). Das Kapital des Unternehmens wird in zwei Jahren und vier Raten eingezahlt.
Partner können als Anteilseigner des Unternehmens eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn ein Partner eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, muss er jedoch ein Kapital von mindestens 100.000. -TL und muss in voller Höhe eingezahlt werden. Wir können Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis vorbereiten und einreichen.
Wie viel kostet es, eine Aktiengesellschaft mit einem Partner zu gründen?
GEBÜHREN UND AUSLAGEN | USD |
Anwaltskosten für die Eintragung eines neuen Unternehmens | 1,500 |
Eröffnung eines Bankkontos | 250 |
Anmeldung beim Finanzamt | 250 |
Buchhaltungsgebühren pro Monat | 250 |
Firmenadresse pro Monat | 50 |
Offizielle Kosten für die Registrierung des Unternehmens (Notarkosten für die Satzung und alle anderen Dokumente) | 750 |
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigen wir die folgenden Dokumente;
Von echten Personen;
- 2 übersetzte und notariell beglaubigte Passkopien
- 2 Passfotos
- Vollmacht jedes Gesellschafters für die Gründung des Unternehmens an uns.
Von einer juristischen Person, wenn einer der Partner ein Unternehmen ist;
- Das „Certificate of Good Standing“ des Unternehmens mit ausländischem Anteilseigner vom Registergericht. Diese Bescheinigung sollte Informationen über den aktuellen Aktivitätsstatus des Unternehmens und seine leitenden Angestellten enthalten.
- Die „Gründungsurkunde“ des ausländischen Aktionärsunternehmens
- Die ausländische Aktionärsgesellschaft muss einen Beschluss zur Gründung einer Gesellschaft in der Türkei einholen.
- Wenn die ausländische Aktionärsgesellschaft in der Türkei zum Geschäftsführer ernannt werden soll, muss sie eine echte Person für diese Aufgabe benennen. Wir benötigen Unterschriftsproben von dieser Person und sie muss diese Ernennung auch akzeptieren. Wir müssen seinen/ihren Reisepass übersetzen und beglaubigen lassen und wir werden eine türkische Steuernummer erhalten.
- Vollmacht für die Gründung des Unternehmens.
- Die oben genannten Dokumente müssen notariell beglaubigt und apostilliert werden.
Wenden Sie sich an uns, um eine Aktiengesellschaft zu gründen
Unsere türkischen Anwälte sind bereit, Sie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen sowie in der Verwaltung und Führung von Unternehmen in Istanbul.
Legalixa Law Firm ist eine der führenden Anwaltskanzleien, die Gesellschaftsgründungen in Istanbul, Türkei, anbieten. Sie können uns für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei über unsere Kontaktseite erreichen.