Die Anwälte der Anwaltskanzlei Legalixa sind darauf vorbereitet, Ihnen bei der Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei zu helfen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros, Unternehmen in Freizonen, Management und Governance in Istanbul.
Inhaltsübersicht
Wir bieten Dienstleistungen für die Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei und andere Unternehmensführungsdienste für ausländische Personen und Unternehmen an. Wir haben Kunden aus den baltischen Ländern und Russland bei der Gründung ihrer Unternehmen und ihrer raschen Migration in die Türkei unterstützt.
In unserem Bürogebäude befindet sich eine Zollagentur, deren Dienste viele unserer Kunden für den Transithandel mit Russland und anderen Ländern in Anspruch nehmen. Wir bieten auch Firmenadressen für ausländische Unternehmen an und unsere Preise sind sehr moderat.
Allgemeine Handelsgesellschaft in der Türkei
Darüber hinaus haben wir mehr als 260 Handelsgesellschaften für unsere ausländischen Kunden gegründet, darunter in Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, dem Vereinigten Königreich, Marokko, Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, den USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait.
Wie viele Tage werden für die Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei benötigt?
Wir können Ihre allgemeine Handelsgesellschaft gründen, Bankkonten eröffnen und Online-Banking in 1-2 Tagen einrichten, wenn sich die Partner in der Türkei befinden, und der Gründungsprozess wird schneller sein und weniger kosten.
Wir können Ihre allgemeine Handelsgesellschaft aus der Ferne gründen, wenn Sie nicht in der Türkei sind, jedoch wird der Gründungsprozess länger dauern und mehr kosten.
Schritte zur Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mindestens ein Gesellschafter erforderlich, wobei es sich um eine juristische oder eine natürliche Person handeln kann, und es kann maximal 50 Gesellschafter geben. Der/die Gesellschafter können sowohl türkische als auch ausländische sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn problemlos aus der Türkei transferieren.
Das erforderliche Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 50.000. -TL (Türkische Lira). Das Gesellschaftskapital wird in zwei Jahren und bis zu vier Raten eingezahlt.
Fahrplan für die Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei
- Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Reisepässe der Partner
- Beschaffung von Steuernummern für die Gesellschafter
- Einholung einer Vollmacht der Gesellschafter für die Gesellschaftsgründung vor dem Notar
- Festlegung und Reservierung des Firmennamens
- Unterzeichnung eines Mietvertrags für die Firmenadresse
- Vorbereitung der Online-Firmengründungsverfahren
- Online-Einreichung der Unternehmensdaten bei der Handelskammer Istanbul
- Einreichung der Gründungsurkunde online und deren Genehmigung
- Einreichung aller Dokumente bei der Handelskammer Istanbul und Zahlung der offiziellen Gebühren für die Unternehmensregistrierung
- Erhalt einer Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens von der Handelskammer Istanbul
- Beglaubigung der Unterschriftenliste beim Notar
- Erteilung einer Vollmacht an einen Buchhalter im Namen des Unternehmens
- Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen
Für die Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei benötigen wir die folgenden Dokumente
Von echten Personen;
- 2 übersetzte und notariell beglaubigte Passkopien
- 2 Passfotos
- Vollmacht jedes Gesellschafters für die Gründung der Gesellschaft an uns
Eröffnung eines Bankkontos für Ihr Unternehmen
Wir eröffnen Bankkonten für in der Türkei niedergelassene Unternehmen. Heutzutage besteht eine große Nachfrage nach der Eröffnung von Bankkontendurch ausländische Unternehmen in der Türkei. Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung von Bankkonten für Unternehmen.
Für das Firmenbankkonto benötigen wir die folgenden Dokumente:
- Gründungsurkunde des Unternehmens.
- Kopien der Reisepässe der Aktionäre und Geschäftsführer und ihre Adressen, die Dokumente wie Rechnungen eines Versorgungsunternehmens belegen.
- Türkische Steuernummer für jeden Aktionär (wir besorgen sie).
- Unterschriftenliste für das Unternehmen.
- Firmenstempel.
Wenden Sie sich an uns, um eine Handelsgesellschaft in der Türkei zu gründen
Unsere türkischen Anwälte sind bereit, Sie bei Ihrer Firmengründung in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen sind erfahren in der Gründung, Verwaltung und Führung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen in Istanbul.
Legalixa Law Firm ist eine der führenden Anwaltskanzleien, die Gesellschaftsgründungen in Istanbul, Türkei, anbieten. Sie können uns über unsere Kontaktseiteerreichen, um eine allgemeine Handelsgesellschaft in der Türkei zu gründen.