Vollständige Angaben zur Scheidung aufgrund einer Trennung in der Türkei

Unsere türkischen Familienanwälte bieten Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten, einschließlich Scheidung aufgrund von Trennung in der Türkei. Wir vertreten Mandanten in den Bereichen Entschädigung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung, als Scheidungsanwalt und Mediator in Vermögensauseinandersetzungsprozessen und anderen Scheidungsfällen.

Inhaltsübersicht

Zu den allgemeinen Scheidungsgründen gehören: Erschütterung der ehelichen Gemeinschaft, Scheidung wegen schwerer Unvereinbarkeit, Scheidung im Einvernehmen der Ehegatten; eine unbestrittene Scheidung gilt als faktische Trennung, eine Scheidung wegen Trennung in der Türkei, bei der die Ehegatten drei Jahre lang nach der Scheidung nicht zusammenkommen, wird abgelehnt.

Scheidung aufgrund von Trennung in der Türkei

Bedingungen für eine Scheidung wegen Trennung

Unsere Scheidungsanwälte vertreten unsere Mandanten in Scheidungsverfahren wegen Trennung und bieten Beratung und Vertretung an. Die Scheidung wegen Trennung in der Türkei, die auch als Unfähigkeit zur Herstellung einer Lebensgemeinschaft bezeichnet wird, ist im vierten Absatz des Artikels 166 des türkischen Zivilgesetzbuches geregelt.

166/4 des türkischen Zivilgesetzbuches besagt: „Wird die mit einem der Scheidungsgründe eingereichte Klage abgewiesen und sind seit der Rechtskraft dieser Entscheidung drei Jahre vergangen, so gilt die eheliche Gemeinschaft als in ihren Grundfesten erschüttert und die Scheidung wird auf Antrag eines der Ehegatten ausgesprochen.“

Aus diesem Grund hat die Bestimmung die Entscheidung zur Scheidung an bestimmte Bedingungen geknüpft;

Die Ablehnung einer Klage, die auf der Grundlage eines früheren Scheidungsgrundes eingereicht wurde.

Es spielt keine Rolle, welcher Ehegatte oder welche Klage aus welchen Gründen eingereicht wird. Unabhängig davon, wie lange die Ehegatten getrennt leben, kann die Scheidung jedoch nicht aufgrund einer „tatsächlichen Trennung“ erfolgen, es sei denn, es wurde bereits eine Scheidungsklage eingereicht und abgewiesen.

Es müssen drei Jahre seit der Entscheidung über die Ablehnung des Scheidungsantrags vergangen sein.

Die 3-Jahres-Frist muss abgelaufen sein, wenn eine neue Scheidungssache eingereicht wird. Diese tatsächliche Trennungszeit muss ununterbrochen sein. Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Ablehnung des ersten Scheidungsantrags.

Wird die Entscheidung über die Ablehnung der Ehescheidung von einem ausländischen Gericht getroffen, beginnt die Dreijahresfrist an dem Tag, an dem die Entscheidung, die vom zuständigen türkischen Gericht anerkannt werden muss, rechtskräftig wird.

Während der Trennung darf kein gemeinsames Leben begründet worden sein, aus welchem Grund auch immer

Die Tatsache, dass die Ehegatten während der faktischen Trennung von Zeit zu Zeit zusammenkommen, bedeutet nicht, dass ein gemeinsames Leben begründet worden ist. Ein – wenn auch nur kurzes – Zusammenleben als Ehegatten im selben Haus innerhalb eines Mindestzeitraums von drei Jahren nach der Ablehnung dieses ersten Scheidungsantrags verhindert jedoch die Einleitung eines Scheidungsverfahrens gemäß MK 166/4.

Denn dies zeigt, dass die Möglichkeit, die Ehe fortzusetzen, nicht beendet ist. Insofern muss auch dann, wenn die Scheidung nach diesen drei Mindestjahren eingereicht werden soll, die Situation, dass die eheliche Gemeinschaft noch nicht hergestellt ist, zum Zeitpunkt der Klage fortbestehen.

Einer der Ehegatten hat die Scheidung eingereicht

Dieses neue Verfahren kann von jedem der Ehegatten eingeleitet werden. In dem abgelehnten Fall ist es für die Einreichung der Klage nicht von Bedeutung, ob man Kläger oder Beklagter ist, ob man einen Mangel oder ein Versäumnis bei der Herstellung des gemeinsamen Lebens oder der Gründung der ehelichen Gemeinschaft hat.

Wenn einer der Ehegatten diese Klage einreicht, muss der Richter über die Scheidung entscheiden. Wie man sieht, ist die faktische Trennung für sich genommen kein Scheidungsgrund. Je nach den oben genannten Bedingungen besteht die Möglichkeit einer Scheidung aufgrund einer tatsächlichen Trennung.

Familienrechtliche Dienstleistungen in der Türkei

  • Unbestrittene Scheidungssache
  • Angefochtene Scheidung
  • Scheidung aufgrund von Trennung
  • Streitigkeiten über den Güterstand
  • Unterhalts- und Entschädigungssachen
  • Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren
  • Sorgerechtsfälle
  • Unterhaltsanpassungsfall
  • Einziehung von Unterhalts- und Ausgleichsforderungen
  • Scheidung wegen Ehebruchs
  • Auszug des gewalttätigen Ehepartners aus der Wohnung

Wenden Sie sich an uns für eine Scheidung aufgrund einer Trennung in der Türkei

Legalixa Law ist eine lösungsorientierte Anwaltskanzlei, die ihre Mandanten befähigt, den vielfältigen und sich ändernden Anforderungen des heutigen Familienrechts und der Scheidung gerecht zu werden. Unsere türkischen Familienanwälte bieten seit 1992 Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Mediation in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Scheidungsklagen aufgrund von Trennung in der Türkei.

Unsere Anwaltskanzlei ist heute eine der führenden Familienrechts- und Scheidungsanwaltskanzleien in Istanbul, Türkei. Sie können uns für eine Scheidung aufgrund einer Trennung in der Türkei über unsere Kontaktseite erreichen.

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