Erwägen Sie eine Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei? Suchen Sie nicht weiter! Unser erfahrenes Team von Anwälten für türkische Gesellschaftsgründungen steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und sorgt für einen reibungslosen und gesetzeskonformen Eintritt in den türkischen Markt.
Inhaltsübersicht
Die Anwaltskanzlei Legalixa ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Navigation durch die Komplexität der türkischen Unternehmensgründung. Wir begleiten Sie durch die Schritte, Gesetze und Vorschriften, die mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft, eines Verbindungsbüros oder einer Niederlassung in der Türkei verbunden sind.
Führende türkische Anwälte für Unternehmensgründungen
Erschließen Sie grenzenlose Wachstumschancen in der Türkei mit unserem kompetenten Team von Anwälten für türkische Firmengründungen bei Legalixa Law Firm. Unsere umfassenden Dienstleistungen umfassen nicht nur die Gründung Ihres Unternehmens, sondern auch fachkundige Beratung zur Steueroptimierung, Einhaltung der lokalen Vorschriften und strategische Rechtsberatung zur Wahrung Ihrer Interessen
Arten von Unternehmensgründungen in der Türkei
Bevor Sie in den Gründungsprozess eintauchen, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Unternehmen in der Türkei zu verstehen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Sirket)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in der Türkei und zeichnet sich durch ihre beschränkte Haftung aus. Sie erfordert mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, der auch ein Ausländer sein kann. Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 50.000 Türkische Lira. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen in der Türkei werden Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung führen.
Aktiengesellschaft (Anonim Sirket)
Eine Aktiengesellschaft ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Aktien an die Öffentlichkeit vertreibt. Sie benötigt mindestens fünf Aktionäre und einen Vorstand. Das Mindestaktienkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000 Türkische Lira. Unser Team von Anwälten für Gesellschaftsgründungen in der Türkei wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Aktiengesellschaften führen.
Liaison-Büro
Ein Verbindungsbüro ist eine Repräsentanz, die Marktforschung, Werbeaktivitäten und Kommunikation für die Muttergesellschaft erleichtert. Es kann keine kommerziellen Aktivitäten in der Türkei durchführen und unterliegt der Berichtspflicht. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen in der Türkei werden Sie durch die besonderen Anforderungen der Gründung eines Verbindungsbüros führen.
Zweigstelle
Eine Zweigniederlassung ist eine Zweigstelle der Muttergesellschaft, die in der Türkei gewerbliche Tätigkeiten ausüben darf. Sie unterliegt den türkischen Steuern und Vorschriften. Unsere türkischen Anwälte für Firmengründungen werden Sie durch die spezifischen Anforderungen für die Gründung einer Zweigniederlassung führen.
Freizonengesellschaft
Unsere erfahrenen türkischen Anwälte für Gesellschaftsgründungen führen Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Unternehmen in Freizonen und gewährleisten einen reibungslosen Gründungsprozess. Gewinnen Sie einen Wettbewerbsvorteil auf dem globalen Markt und
Schritte zur Niederlassung: Gesetze und Verordnungen
- Auswahl eines Firmennamens: Die Wahl eines geeigneten und einzigartigen Firmennamens ist der erste Schritt. Der Name muss auf Verfügbarkeit und Übereinstimmung mit den türkischen Namensregeln geprüft werden.
- Gesellschaftsvertrag: Die Ausarbeitung der Satzung ist ein entscheidender Schritt bei der Festlegung des rechtlichen Rahmens des Unternehmens. In diesem Dokument werden die Struktur, die Aktivitäten und die Regeln für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens dargelegt.
- Notarielle Beglaubigung und Registrierung: Die Satzung und andere erforderliche Dokumente müssen notariell beglaubigt und beim Handelsregisteramt zur Registrierung eingereicht werden.
- Erhalt einer Steueridentifikationsnummer: Das Unternehmen muss eine Steueridentifikationsnummer von der örtlichen Steuerbehörde erhalten.
- Eröffnung eines Bankkontos: Das Stammkapital des Unternehmens muss auf ein Bankkonto in der Türkei eingezahlt werden.
- Einholung notwendiger Genehmigungen: Für bestimmte Geschäftstätigkeiten sind möglicherweise spezielle Genehmigungen oder Lizenzen von den zuständigen Behörden erforderlich.
Dauer und Verfahren:
Die Dauer des Unternehmensgründungsverfahrens in der Türkei hängt von der Art des Unternehmens und der Vollständigkeit des Antrags ab. Im Durchschnitt dauert es etwa zwei bis sechs Wochen, bis der gesamte Prozess abgeschlossen ist.
Kosten und Anwaltsleistungen
Die Kosten, die mit der Gründung einer türkischen Gesellschaft verbunden sind, umfassen staatliche Gebühren, Notargebühren und Anwaltskosten. Unser engagiertes Team von Anwälten für türkische Gesellschaftsgründungen bei Legalixa Law Firm wird Ihnen eine transparente Aufschlüsselung der Kosten zur Verfügung stellen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die Ihren finanziellen Anforderungen entsprechen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für türkische Firmengründungen
Die Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei kann angesichts der strategischen Lage, der wachsenden Wirtschaft und des unternehmensfreundlichen Umfelds ein lukratives Unterfangen sein. Allerdings kann es ohne professionelle Hilfe schwierig sein, sich in der komplexen Rechtslandschaft der türkischen Unternehmensgründung zurechtzufinden.
Unser erfahrenes Team von Anwälten für türkische Gesellschaftsgründungen ist bestrebt, Ihnen individuelle, effiziente und kostengünstige Lösungen zu bieten, damit Sie Ihr Unternehmen in der Türkei erfolgreich gründen können.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um diese spannende Reise der Expansion und des Wachstums auf dem dynamischen türkischen Markt anzutreten!